Tax
Unsere Kompetenzen bei steuerlichen Bewertungsanlässen umfassen Funktionsverlagerungen, Verrechnungspreise, Nachfolge (Erben und Schenken), Wegzugsbesteuerung sowie die Unterstützung in streitigen Fällen.
Funktionsverlagerung
Nach steuerlichen Vorschriften erfordern Verlagerungen von Funktionen umfangreiche Bewertungsarbeiten. Wir erstellen IDW S 1 Gutachten oder bewerten einzelne Funktionen oder immaterielle Wirtschaftsgüter.
Verrechnungspreise
Die konzerninterne Überlassung von Services oder Wirtschaftsgütern muss dem Drittvergleich standhalten. Für die Überlassung von immateriellen Wirtschaftsgütern (z.B. Marken) leiten wir angemessene Lizenzentgelte ab und erstellen Sachverständigengutachten.
Erbschaft / Schenkung
Erben und Schenken von Unternehmensanteilen oder immateriellen Wirtschaftsgütern sind Grundlage für eine Besteuerung. Wir bewerten z.B. im Zuge einer Nachfolgeplanung oder im Erbschaftsfall und erstellen Sachverständigengutachten.
Wegzugsbesteuerung
Im Rahmen der deutschen Wegzugsbesteuerung werden unter bestimmten Voraussetzungen stille Reserven in Unternehmensanteilen besteuert. Wir berechnen den gemeinen Wert der Anteile und erstellen die entsprechende Dokumentation.
Tax Litigation
Steuerliche Betriebsprüfungen können Uneinigkeit in der Auffassung zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung auslösen. Wir unterstützen bei streitigen Bewertungsfragen im Hinblick auf Unternehmenswerte, Anteilswerte, Werte von immateriellen Wirtschaftsgütern und Lizenzzahlungen.